Das Honorar
Für die genaue Preisangabe für Immobilienbewertungen benötige ich von Ihnen vorab einige Informationen zur Immobilie, zur Lage des Objektes und dem Anlass für die Erstellung einer Immobilienbewertung. Dies lässt sich erfahrungsgemäß leicht in einem kurzen persönlichen Telefongespräch erarbeiten. Als Sachverständiger sehe ich mich zu einer seriösen Beratung verpflichtet.
Ich biete Ihnen zwei schriftliche Varianten. Das Kurzgutachten sowie das Verkehrswertgutachten. Beide haben ihre Berechtigung, sind aber für verschiedene Anlässe geeignet und mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Zudem ist der zeitliche Aufwand bei den Verkehrswertgutachten nicht zu unterschätzen. Der Preis für die Immobilienberatung richtet sich u. a. nach der Art der Immobilie.
Sachverständigenverbände veröffentlichen Honorartabellen, an denen sich der Sachverständige orientieren kann. Mein Honorar orientiert sich in der Regel an dem üblichen Honorar, wie sie in den Tabellen der Sachverständigenverbände genannt sind.
Selbstverständlich kann ich für jeden Auftrag gern auch eine pauschale Vergütung vereinbaren.
Rufen Sie einfach an. Dann sprechen wir darüber.
Was kann ich für Sie tun?
Immobilien Sachverständigen Büro
Björn Svensson
- Knülweg 11 - 30989 Gehrden
- Gehrden +49 (0)5108 60 29 99 8
- Uhlandstraße 33 - 72474 Winterlingen
- Winterlingen +49 (0)7434 72 34 21 2
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