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Im Wesentlichen befasst sich ein Kurzgutachten (auch gutachterliche Stellungnahmen genannt) mit der reinen Wertermittlung. In der verkürzten schriftlichen Immobilienbewertung verzichte ich auf die beim Verkehrswertgutachten erforderliche, umfangreiche Objektbeschreibung. Als Anlagen zur Bewertung füge ich nur die auf das Objekt bezogenen Unterlagen bei.

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Immobilien Sachverständigen Büro

Björn Svensson

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