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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Als Sachverständiger ermittle ich den Verkehrswert einer Immobilie mithilfe des Verkehrswertgutachtens. Ein anderes Wort für Verkehrswert ist Marktwert. Dieser Wert ist definiert als der Wert, der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der Verkehrswert wird dabei durch die Verhältnisse, die am Bewertungsstichtag auf dem Grundstücksmarkt herrschen, bestimmt und ist somit auf den Stichtag bezogen gültig. Rechtliche Gegebenheiten, beispielsweise Wegerechte, Wohnrechte oder Ähnliches und tatsächliche Eigenschaften, beispielsweise der Grad der Erschließung und sonstige Beschaffenheit werden berücksichtigt. Persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse finden bei der Ermittlung des Verkehrswertes keine Berücksichtigung

Alle Gutachten werden nach anerkannten aktuellen Standards unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft, unparteilich und persönlich von mir erstattet.

Für die Bereiche

Erbe | Ehescheidung | Finanzamt | Schenkung | Gericht | Nachlass | Pflegschaft | Streitigkeiten

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Immobilien Sachverständigen Büro

Björn Svensson

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